Beim Talent Sharing wird häufig auch von einem “geteilten Talentpool” oder “Shared Recruiting” gesprochen. Aber was ist Talent Sharing und wie funktioniert das Konzept in der Praxis?
Das Wort Talent Sharing kommt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet übersetzt so viel wie das “Ausleihen” oder “Teilen” von Talenten.
Das Ziel ist, dass die geteilten und getauschten Mitarbeiter:innen neue Erfahrungen machen und ihr Netzwerk und Wissen erweitern. Dabei muss ein Austausch nicht zwingend in der eigenen Branche stattfinden. Auch außerhalb der eigenen Branche können häufig spannende Erfahrungen gesammelt werden.
Häufig können mit Talent Sharing die Kosten von externen Berater:innen gesenkt werden. Durch die Einblicke in externe Unternehmen erhalten die Mitarbeiter:innen ohne Berater:innen einen neuen Blick auf komplexe Zusammenhänge.
Die neue Sichtweise auf Dinge und die Inspiration des anderen Unternehmens fördern häufig die Innovation im eigenen Unternehmen. Smarte Prozesse oder gut genutzte Ressourcen können adaptiert und auch im eigenen Unternehmen etabliert werden.
Die Talente und geteilten Arbeitnehmer lernen neue Personen aus anderen Unternehmen kennen und erweitern so aktiv ihr Netzwerk. Das kann vor allem für einen späteren Jobwechsel, aber auch die Aufnahme von neuen Mitarbeitern hilfreich sein.
Die branchenübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht den Start von neuen Projekten, aber auch die Annahme von gemeinsamen Aufträgen, die vorher nicht möglich gewesen wäre.
Das Shared Recruiting ist eine Sonderform des Talent Sharings. Im Gegensatz zum Talent Sharing werden keine Mitarbeiter:innen ausgeliehen, sondern man arbeitet gemeinsam am Recruiting von Talenten, um offene Stelle zu besetzen.
Meistens wird dies über einen geteilten Talentpool erledigt. Mit einem geteilten Talentpool haben mehrere Firmen die Möglichkeit, Talente, die zum Beispiel über Marketingkampagnen gewonnen wurden, zu kontaktieren.
Ein Talentpool ist eine Art Datenbank, der die Kontaktdaten und Profile von Talenten enthält. Sobald in einem Unternehmen eine Stelle vakant ist, können die Recruiter:innen des Unternehmens über Filtermöglichkeiten nach den passenden Kandidat:innen im Talent-Pool suchen.
Die Talente werden dann direkt angesprochen (Active Sourcing).
Über unterschiedliche Marketing- und Recruitingmaßnahmen kommen Talente in den Pool. Eine weitere Möglichkeit ist es, dass Unternehmen Bewerber:innen an andere Firmen weiterempfehlen.
Alternativ kann auch eine gemeinsame Ausbildungskampagne gestartet werden. Dabei wird beispielsweise über Online-Kanäle Werbung für einen bestimmten Standort oder für eine bestimmte Branche gemacht, mit der Aufforderung, sich in den Talentpool einzutragen.
Häufige Herausforderungen bei einem geteilten Talentpool sind die gesetzlichen Hürden des Datenschutzes, da Kontaktdaten von Bewerber:innen nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Häufig ist auch der Datenschutz eine Herausforderung für den Talentpool und die teilnehmenden Unternehmen.
Der Ausbildungsradar setzt mit seiner Lösung am Shared Recruiting und am gemeinsamen Talentpool an.
Häufig haben Unternehmen, die in einer Region sehr bekannt sind, einen großen Bewerberüberhang. Währenddessen gibt es vor allem mittelständische Unternehmen, die weniger bekannt sind und deshalb Probleme haben, alle Ausbildungsstellen zu besetzen.
Unternehmen eines Branchennetzwerkes, bspw. eines Arbeitgeberverbandes, empfehlen sich mit dem Ausbildungsradar gegenseitig junge Talente, wenn sie ihnen aus Kapazitätsgründen, d. h. wenn die eigenen Ausbildungsstellen bereits besetzt sind, keine Ausbildung im eigenen Betrieb anbieten können. So gehen angehende Fachkräfte der eigenen Branche nicht verloren und das Image der dualen Berufsausbildung wird insgesamt gestärkt.
Die Talente erhalten in ihrer Absage Mail des bekannteren Unternehmens den Hinweis auf den Ausbildungsradar.
Ein Ausbildungsradar wird dabei jeweils für eine Vereinigung von Unternehmen erstellt und ist exklusiv nur für die Mitgliedsunternehmen erreich- und nutzbar. Solche Vereinigungen können Verbände, Vereine oder auch Netzwerke oder Wirtschaftsförderungen sein.
Der Grundsatz, wie entschieden wird, wann ein Bewerber oder eine Bewerberin in den Ausbildungsradar eingeladen wird, kann dabei von den Mitgliedern gemeinsam festgelegt werden. Häufig wird, da ja eine aktive Empfehlung ausgesprochen wird, festgehalten, dass nur Kandidat:innen weiterempfohlen werden, die man auch selbst einstellen würde.
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